verwischen und den Verdacht von sich abzulenken. Der Beschuldigte und I. haben einen Handschuh und eine schwarze Maske, die der Beschuldigte in Vorbereitung der Tat für I. mitgebracht hatte, den Ordner der Autovermietung, den Fahrzeugausweis sowie den Silberschmuck in die Aare geworfen (act. 375 f. Fragen 110 ff.). Nachdem der Beschuldigte ein Video von C.C. über den Einbruch auf Snapchat gesehen hatte, in dem dieser erwähnte, man könne den Fluchtwagen auf einer Videokamera sehen, hat er I. gefragt, ob er aussagen könne, er habe das Auto einem seiner Kollegen oder seinem Cousin gegeben (act. 395 Frage 10).