Der Beschuldigte hat in Mittäterschaft mit I. Bargeld, Uhren, Sonnenbrillen, Goldmünzen und Schmuck im Wert von gesamthaft mindestens Fr. 23'000.00 gestohlen. Bei dieser Deliktssumme handelt es sich um einen erheblichen Betrag, der mehr als dem Dreifachen des im Jahr 2019 durchschnittlich verfügbaren Einkommens eines Privathaushalts von rund Fr. 6'600.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 23. November 2021) entspricht. Unter Berücksichtigung -7- des grossen Spektrums möglicher Deliktssummen ist damit von einem mittelschweren Taterfolg auszugehen.