3.9.1. Der Beschuldigte schränkte anlässlich der Berufungsverhandlung seine Berufungserklärung ein. Er beantragte, das Strafverfahren sei hinsichtlich der Vorwürfe der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs einzustellen. Er sei wegen mehrfachen Diebstahls schuldig zu sprechen und dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, Probezeit 3 Jahre, zu verurteilen. Auf den Widerruf des bedingten Vollzugs der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. Juli 2017 für 30 Tagessätze Geldstrafe bedingt gewährten Vollzugs sei zu verzichten. Es sei die Probezeit um 1 Jahr zu verlängern. Von der Anordnung einer Landesverweisung sei abzusehen.