9.3. Die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 11'687.30 (inkl. Fr. 835.60 MwSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 10. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.