9.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'700.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 11'687.30 c) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 1'084.00 c) den Spesen von Fr. 102.00 Total Fr. 15'573.30 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. c-d im Gesamtbetrag von Fr. 3'886.00 auferlegt.