6. (mehrheitlicher Entscheid) Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB für 5 Jahre des Landes verwiesen. Auf eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS wird verzichtet. 7. 7.1. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten zurückgegeben: - 1 Kaufquittung Mobilezone - 1 Mobiltelefon iPhone - 1 Uhr Alpha (silber) - 1 Uhr Adidas - 2 Uhren Armani -3- - diverser Schmuck.