8.13. Die Zivilklage der Privatklägerin O7._____ wird abgewiesen. 8.14. [in Rechtskraft erwachsen] Auf die Zivilklage der Z4._____ GmbH wird nicht eingetreten. 8.15. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers Z6._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 9. 9.1. Die anteilsmässig auf den Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6’000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 9.2. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten des Berufungsverfahrens selbst zu tragen. - 85 -