Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7.3. Dem Beschuldigten wird das beschlagnahmte Mobiltelefon iPhone XS nach Löschung auf eigene Kosten der darauf vorhandenen verbotenen pornografischen Daten und Gewaltdarstellungen herausgegeben. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7.4. Das beschlagnahmte «präparierte Metallrohr» wird der Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, überwiesen. 8. 8.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage der Privatklägerin O1._____ wird auf den Zivilweg verwiesen.