Die übrigen Kosten in Höhe von Fr. 3'534.10 sind ihm nicht aufzuerlegen, nachdem es sich hierbei um allgemeine Aufwendungen der Polizei handelt. Somit betragen die dem Beschuldigten aufzuerlegenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten Fr. 14'011.00 (Anklagegebühr von Fr. 4'850.00; Gerichtsgebühr von Fr. 7'500.00; Übersetzungskosten von Fr. 221.00; ausserkantonale Kosten von Fr. 1'440.00).