Dasselbe gilt für die Sachentziehung im Rahmen des Raubüberfalls in W._____, die grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts im Rahmen des Raubüberfalls in Y._____, den mehrfachen Missbrauch von Ausweisen und Schildern im Rahmen der Raubüberfälle in S._____, Y._____ und V._____ am 16. September 2019 sowie die versuchte Nötigung im Rahmen der Widerhandlung gegen das Waffengesetz.