und damit zusammenhängend die Vorwürfe der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und des Hausfriedensbruchs, betreffend welche Freisprüche erfolgen, standen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu den weiteren dem Beschuldigten vorgeworfenen Raubüberfällen, weshalb diesbezüglich alle Untersuchungshandlungen notwendig waren, zumal keine ausscheidbaren Mehrkosten auszumachen sind. Dasselbe gilt für die Sachentziehung im Rahmen des Raubüberfalls in W._____, die grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts im Rahmen des Raubüberfalls in Y.___