Der Beschuldigte erwirkt mit seiner Berufung, dass er von den Vorwürfen der Sachentziehung, der versuchten Widerhandlung gegen das Waffengesetz, des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern betreffend das Dossier V._____ 16. September 2019, der versuchten Nötigung sowie betreffend das Dossier U._____ 25. Juli 2019 von den Vorwürfen des Raubs, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie des Hausfriedensbruchs freigesprochen wird. Zudem sind ihm sein Mobiltelefon sowie ein Klebeband herauszugeben und die Zivilklage der Privatklägerin O7._____ ist vollumfänglich abzuweisen.