Aufgrund des mit vorliegendem Urteil infolge der nicht erstellten Täterschaft des Beschuldigten ergehenden Freispruchs betreffend das - 77 - Dossier U._____ 25. Juli 2019, entfällt die Grundlage für die Zusprechung einer Genugtuung, weshalb die Zivilforderung der Privatklägerin O7._____ abzuweisen ist. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich in diesem Punkt als begründet.