11. Zivilforderung 11.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten verpflichtet, der Privatklägerin O7._____ eine Genugtuung von Fr. 500.00 zu bezahlen. Im Übrigen wurde die Zivilklage abgewiesen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die Zivilforderung der Privatklägerin O7._____ sei vollumfänglich abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen (Berufungserklärung S. 3). 11.2. Das Gericht entscheidet über die anhängig gemachte Zivilklage auch dann, wenn es die beschuldigte Person freispricht, der Sachverhalt jedoch spruchreif ist (Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO).