10. Beschlagnahmungen 10.1. Die Vorinstanz hat gestützt auf Art. 69 Abs. 1 StGB sowie teilweise gestützt auf Art. 197 Abs. 6 StGB und Art. 135 Abs. 2 StGB unter anderem die Einziehung und Vernichtung des präparierten Metallrohrs, des Mobiltelefons iPhone XS sowie des Klebebands «Panzertape» angeordnet. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, es seien ihm die vorgenannten Gegenstände herauszugeben (Berufungserklärung S. 3).