9.10. Unter Berücksichtigung der Art, Vielzahl und Regelmässigkeit der vom Beschuldigten begangenen Straftaten sowie der sehr ungünstigen Legalprognose, aber auch der Tatsache, dass es sich bei den vorliegenden Katalogtaten um schwerwiegende Taten handelt, durch welche diverse Personen betroffen worden sind, ist die Dauer der Landesverweisung auf 10 Jahre festzusetzen.