Der Beschuldigte selbst hat denn auch angegeben, dass Albanisch seine Muttersprache sei und dass er diese gut beherrsche (UA act. 56). Vor seiner Inhaftierung hielt er sich jeden Sommer für zwei bis drei Wochen Ferien im Kosovo auf (GA act. 6097), weshalb ihm die Kultur und Gepflogenheiten seines Heimatlandes bestens vertraut sind. - 73 -