Weitere Verurteilungen, die im Rahmen der Landesverweisung bei der Gesamtwürdigung der Integration des Beschuldigten auch berücksichtigt werden dürfen, wenn sie nicht oder nicht mehr im Strafregister erscheinen, ergeben sich aus den MIKA-Akten. Auffallend sind u.a. die Verurteilung wegen Raubs durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 18. Mai 2010 und die Strafbefehle vom 8. August 2011, 24. April 2012, 8. Dezember 2015, 23. März 2016, 30. März 2016, 22. Oktober 2019 und 28. Januar 2020 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (UA act. 102).