auch gegen das besonders hochwertige Rechtsgut der persönlichen Freiheit bzw. der körperlichen Unversehrtheit gerichtet haben – u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs, Gewaltdarstellungen und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und somit deutlich mehr als zwei Jahren verurteilt (zur «Zweijahresregel» für die Annahme eines hohen öffentlichen Interesses an der Wegweisung vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1248/2023 vom 9. April 2024 E. 3.4 mit Hinweisen).