Sodann kann das Kontaktrecht bei einer Landesverweisung in den Kosovo auch mittels moderner Kommunikationsmittel aufrecht erhalten werden, zumal die Landesverweisung erst nach Verbüssung der Freiheitsstrafe erfolgen wird und davon auszugehen ist, dass es sich bei K._____ dann um einen Jugendlichen handeln wird, der mit der Nutzung moderner Kommunikationsmittel aufgewachsen und vertraut ist. Hinzu kommt, dass der Kosovo, ein Land innerhalb Europas, mit dem Flugzeug in kurzer Zeit erreichbar ist, weshalb der Kontakt nach einer Landesverweisung im Rahmen gemeinsamer Ferien im Heimatland des Beschuldigten und ab einem gewissen Alter von K.___