der Obhut der Kindsmutter stehe. Der gebührende und durch den Beschuldigten monatlich zu bezahlende Unterhalt wurde auf Fr. 800.00 festgelegt, wobei festgehalten wurde, dass der Beschuldigte mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aktuell nicht in der Lage sei, Unterhaltsbeiträge zu bezahlen (Beilage zum Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung). Der Beschuldigte hat an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung angegeben, seinen Sohn vor der Inhaftierung jedes Wochenende gesehen zu haben. Er habe der Kindsmutter, mit welcher er nicht mehr zusammen sei, lediglich einen monatlichen Unterhalt von Fr. 300.00 bezahlt, obwohl er dieser einen solchen von Fr. 800.00 schulden würde.