9.3. Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger des Kosovos. Er hat mit dem bandenmässigen Raub und dem besonders gefährlichen Raub gleich mehrere Katalogtaten i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen, welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge haben.