Weiter hat der Beschuldigte am 28. Dezember 2019 in Basel bei der TV- Strasse seinen Personenwagen BMW gewendet und dabei vorsätzlich eine Sicherheitslinie überfahren, um schneller vom Restaurant R._____ wegfahren zu können. Sicherheitslinien haben selbstredend eine für die Verkehrssicherheit wichtige Funktion. Unter Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 7 OBG i.V.m. Art. 14 OBG und Ziff. 341 Anhang OBV erscheint dafür – bei isolierter Betrachtung – eine Busse von Fr. 140.00 angemessen. Im Rahmen der Asperation ist eine angemessene Erhöhung um Fr. 100.00 auf Fr. 400.00 vorzunehmen.