Das Verschulden des Beschuldigten, welcher 1.4 Gramm Kokain und damit eine harte Droge zum Eigenkonsum besessen hat, wiegt damit klar schwerer als jenes bei einem einmaligen Konsum von Cannabis, der mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100.00 geahndet wird. Angemessen erscheint eine Einsatzbusse von Fr. 300.00.