Für die vom Beschuldigten begangenen Übertretungen (Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainbesitz; Verletzung der Verkehrsregeln durch Überfahren einer Sicherheitslinie und mehrfaches Fahren ohne Kontrollschilder) ist eine Busse von maximal Fr. 10'000.00, die sowohl dem Verschulden als auch den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten angemessen ist, auszusprechen (Art. 106 Abs. 1 und 3 StGB, teilweise i.V.m. Art. 102 Abs. 1 SVG und Art. 26 BetmG).