Beschuldigte an einem Programm der restaurativen Justiz (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 44). Seine Einsicht und Reue betreffend die beiden eingestandenen Überfälle ist strafmindernd zu berücksichtigen. Da er die weiteren Raubüberfälle aber nach wie vor hartnäckig bestreitet, kommt eine erhebliche Strafminderung, wie sie bei einem von Anfang an vollumfänglich geständigen, nachhaltig einsichtigen und aufrichtig reuigen Täter möglich ist, nicht infrage. Im Gegenteil erscheinen die Geständnisse und die diesbezügliche geäusserte Einsicht und Reue unter diesen Umständen als weitgehend taktisch bedingt.