schweren Verschulden und einer – bei isolierter Betrachtung – dafür angemessenen Einzelfreiheitsstrafe von jeweils 2 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Aufnahmen insofern in einem Zusammenhang stehen, als diese beide auf dem iPhone des Beschuldigten gespeichert waren und von diesem aus versendet wurden, weshalb der Gesamtschuldbeitrag dementsprechend weniger schwer wiegt. Insgesamt ist für die Gewaltdarstellungen eine Erhöhung um 2 Monate auf 8 Jahre und 2 Monate angemessen.