Der Beschuldigte hat am 17. Februar 2020 auf resp. mit seinem Mobiltelefon iPhone XS fünf pornografische Videoaufnahmen, die sexuelle Handlungen mit Tieren zum Inhalt haben, zum Eigenkonsum besessen und teilweise verbreitet. Es handelt sich um Videoaufnahmen, in welchen zu sehen ist, wie jeweils ein Mann und teilweise auch eine Frau mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben und damit um inhaltlich schwerwiegendere Formen illegaler Tierpornografie, auch wenn nicht ersichtlich ist, dass die darin involvierten Personen zu den sexuellen Handlungen gezwungen worden sind.