strafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass – bis auf das Dossier Basel 28. Dezember 2019 – sämtliche Widerhandlungen gegen das Waffengesetz mit dem bandenmässigen oder mit dem besonders gefährlichen Raub wie auch teilweise mit dem mehrfachen Hausfriedensbruch einhergingen und damit verschuldensmässig stark in den Hintergrund treten. Andererseits ist es – soweit nicht tatbestandsbegründend – nicht einerlei, ob der Beschuldigte nebst der Begehung der Raubüberfälle Waffen besessen und getragen hat. Insgesamt ist die Strafe im Rahmen der Asperation für die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz um 6 Monate auf 7 ½ Jahre zu erhöhen.