Der Beschuldigte hat am 9. Oktober 2015 in Mittäterschaft mit mutmasslich D._____ in der Bank 2._____ in S._____ einen besonders gefährlichen Raub begangen, indem Letztgenannter die mitgeführte echte Shotgun auf den in der Bank anwesenden Bankmitarbeiter O8._____ gerichtet und mehrfach geschrien hat, dass dies ein Überfall sei und dass er Geld und keine Polizei wolle. Dabei richtete D._____ die Shotgun wiederholt aus nächster Nähe direkt auf die Brust- und Kopfgegend von O8._____. D._____ drängte O8._____ mit der aus kurzer Distanz vorgehaltenen Shotgun, ihm Geld auszuhändigen. Dadurch hat der Beschuldigte zusammen mit D.___