Insgesamt schwer wiegt sodann die Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit bzw. der psychischen und physischen Unversehrtheit der bei den Raubüberfällen bedrohten Personen. So hat O2._____ angegeben, ihr Verhalten seit dem Raubüberfall aus Angst dahingehend geändert zu haben, dass sie jeden Morgen vor ihrem Arbeitsbeginn mit ihrem Personenwagen mehrere Runden um den Shop drehe, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung sei. O3._____ leide eigenen Angaben zufolge seit dem Raubüberfall und somit seit mehreren Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung, weshalb sie bis vor Kurzem nicht mehr gearbeitet habe. Aufgrund des Raubüberfalls könne sie nicht mehr an einem Schalter arbeiten.