Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 27. März 2018 wegen mehrfach versuchter Nötigung, übler Nachrede und Tätlichkeiten zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 130.00 sowie einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Schliesslich wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 16. Juli 2019 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz WG zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 90.00, Probezeit 5 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 400.00 verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Zudem hat er mehrere Vorstrafen in Deutschland.