Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 3. September 2014 wurde er wegen Hehlerei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Monat verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 27. März 2018 wegen mehrfach versuchter Nötigung, übler Nachrede und Tätlichkeiten zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 130.00 sowie einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt.