Der Beschuldigte ist teilweise einschlägig vorbestraft. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 2. Mai 2013 wegen Angriffs, einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 3. September 2014 wurde er wegen Hehlerei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Monat verurteilt.