Für den bandenmässigen Raub und den besonders gefährlichen Raub ist – wie zu zeigen sein wird – aufgrund des konkreten Verschuldens eine Freiheitsstrafe auszusprechen, während für die Übertretungen von Gesetzes wegen jeweils auf eine Busse zu erkennen ist. Für sämtliche weiteren Straftaten, für welche alternativ eine Freiheits- oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden könnte, ergibt sich Folgendes: