Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei betreffend das Dossier Basel 28. Dezember 2019 vom Vorwurf der mehrfach versuchten Nötigung freizusprechen (Berufungserklärung S. 2) und begründet dies damit, sich in einer Notwehrsituation befunden resp. für seine Begleiter Notwehrhilfe geleistet zu haben (Berufungsbegründung S. 14 f.). Er bestreitet nicht, am 28. Dezember 2019 das Restaurant R._____ mit der Schreckschusspistole betreten und diese zumindest auf J1._____ gerichtet und diesen gefragt zu haben, ob er rauskommen und es klären wolle (GA act. 6144 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 27).