Aus dem Google-Suchverlauf des Beschuldigten geht schliesslich hervor, dass dieser am 19. September 2019 und somit etwas weniger als zwei Monate vor der Tatbegehung nach dem Schlagwort «Eisenhammer» gesucht hat (UA act. 3605). Anlässlich der Tat führte einer der beiden Täter einen Vorschlaghammer mit einem Holzstiel mit sich (UA act. 3606). Für eine Täterschaft von A._____ spricht, dass in dessen Zimmer im Gasthof M._____ an der TT-Strasse […] in SQ._____ bei der Hausdurchsuchung ein Vorschlaghammer mit einem Holzstiel gefunden wurde (UA act. 4754; 4627; 5641). Dieser weist eine überaus grosse Ähnlichkeit zum beim Raub verwendeten Vorschlaghammer auf.