_ hat an der Berufungsverhandlung zu Protokoll gegeben, gesehen zu haben, wie die Täterschaft mit einem schwarzen Auto geflüchtet sei (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 32). Das zweite Opfer dieses Raubüberfalls, O6._____ hat ausgeführt, dass die Täterschaft in einem schwarzen BMW Coupé in Richtung Brugg davongefahren sei (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 35 f.). An diesen schlüssigen und glaubhaften Aussagen ist nicht zu zweifeln. Folglich ist erstellt, dass die Täter in einem schwarzen BMW Coupé geflüchtet sind.