Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten, erachtet das Obergericht seine Täterschaft – wie auch diejenige des Mitbeschuldigten A._____ – betreffend den am 11. November 2019 um 03.56 Uhr im Tankstellenshop._____ in Y._____ verübten Raubüberfall aufgrund der nachfolgend dargelegten Gründe als erstellt: