Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei betreffend das Dossier Y._____ von den Vorwürfen des bandenmässigen Raubs, des Hausfriedensbruchs sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz freizusprechen (Berufungserklärung S. 2). 2.8.2. Bandenmässiger Raub 2.8.2.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 11. November 2019 im Tankstellenshop._____ in Y._____ zu einem - 42 - Raubüberfall gekommen ist. Der Beschuldigte bestreitet jedoch seine Täterschaft (UA act. 4686 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 18 ff.).