2.7.3.2. A._____ und mutmasslich F._____ haben als Mitglieder der zusammen mit dem Beschuldigten als Bande i.S.v. Art. 140 Ziff. 3 StGB und gemäss ihrem gemeinsamen Tatplan am 4. November 2019 im Shop der T._____ Tankstelle in V._____ mit dem Willen, dort einen Raub zu begehen, die beiden Shopangestellten O4._____ und O12._____ unter vorgehaltener Schreckschusswaffe in Schach gehalten und diesen dadurch eine Gefahr für Leib und Leben angedroht, diese in Richtung Kassenbereich zurückgedrängt sowie O12._