2023 S. 34) sind sämtliche in den Akten vorhandenen RTI-Daten verwertbar. So wurde im Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Basel-Landschaft vom 28. Januar 2020 festgehalten, dass die angeordnete rückwirkende Überwachung wegen Raubs rückwirkend für die Zeit vom 24. Juli 2020 (recte: 2019, offensichtliches Versehen) bis zum 13. Januar 2020 genehmigt werde (UA act. 1933). Folglich umfasst die Genehmigung im Urteilsdispositiv nicht bloss die beiden Raubüberfälle vom 11. Oktober 2019 in U._____ und vom 17. Oktober 2019 in X._____, sondern sämtliche im genannten Zeitraum begangenen Raubüberfälle.