diese via Neuenhof ab 21.45 Uhr nach SQ._____ und blieben bis am nächsten Tag dort (UA act. 1073 ff.). Dies lässt vermuten, dass der Beschuldigte A._____ nach der Tatbegehung wieder nachhause gefahren hat. Der Beschuldigte beantragt, es seien die RTI-Daten in den Dossiers V._____ 4. November 2019 und Y._____ aus den Akten zu entfernen (Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 2). Entgegen dem Beschuldigten (Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August - 39 -