Haupteingang geführt. Danach hätten A._____ und mutmasslich F._____ den Shop verlassen und seien zum Fluchtfahrzeug gerannt, wo der Beschuldigte als Fluchtwagenfahrer gewartet habe, woraufhin sie alle mit dem Fahrzeug geflüchtet seien. Insgesamt seien Bargeld in Höhe von Fr. 6'405.15 und Zigaretten im Wert von Fr. 280.80 erbeutet worden. 2.7.3. Bandenmässiger Raub 2.7.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 4. November 2019 im Shop der T._____ Tankstelle in V._____ zu einem Raubüberfall gekommen ist. Der Beschuldigte bestreitet jedoch seine Täterschaft (UA act. 4686 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 18 ff.).