__ hätten mit schwarzen Strümpfen maskiert den Shop betreten, wobei A._____ Handschuhe sowie die ihm als albanischen Staatsangehörigen vom Beschuldigten verbotenerweise überlassene Schreckschusswaffe Bruni P4 getragen habe. A._____ habe nach dem Betreten des Shops «Überfall!» gerufen und habe die beiden anwesenden Angestellten O4._____ und O12._____ unter vorgehaltener Waffe in Schach gehalten bzw. diese in Richtung Büro und Kassenbereich zurückgedrängt. O12._____ habe versucht, sich via das Lager nach hinten zu entfernen, wobei A.___