_ betreten hat, vermag daran nichts zu ändern. So ist die Beteiligung des Beschuldigten aufgrund der Antennenstandorte, der fehlenden Verbindung während der Tatzeit, der mit A._____ stattgefundenen Kommunikation, der zeitlichen und örtlichen Nähe sowie gewisser Parallelen im Sinne eines ähnlichen «Modus Operandi» zum Überfall in U._____ und der detaillierten Kenntnis des Tatorts der Täter und der Tatsache, dass der Beschuldigte im selben Gebäude wohnt (vgl. hierzu vorgehend), für das Obergericht erstellt. - 36 -