Dem Vorbringen des Beschuldigten, wonach die Aussagen von C._____ nicht glaubhaft seien, weil er durch die Belastungen des Beschuldigten und von A._____ sich selbst und seinen Bruder habe schützen wollen (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 41), kann nicht gefolgt werden. Wäre dies tatsächlich der Fall, so hätte er die durch ihn begangenen Raubüberfälle in V._____ vom 16. September 2019 sowie in W._____ kaum eingestanden, sondern versucht, auch diese dem Beschuldigten und A._____ in die Schuhe zu - 35 -