Daraufhin hat der Beschuldigte per SMS- Nachricht geantwortet: «Und du?» (UA act. 1116). Im Übrigen ist weiter zu berücksichtigen, dass der Raub vom 17. Oktober 2019 lediglich sechs Tage nach demjenigen in U._____ verübt worden ist und dass die beiden Ortschaften sehr nahe beieinander liegen, trennen diese doch lediglich vier Kilometer (vgl. Google Maps, Routenplaner). Auch dies legt nahe, dass es sich bei den Tätern des Raubs in U._____ um dieselben Täter handelt, wie beim Raub in X._____. Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Beschuldigte im Tatzeitpunkt in X._____ und sogar im selben Gebäude, in welchem sich die Bank1._____