_ habe die Fr. 20'000.00 in einer mitgebrachten Stofftasche verstaut und mehr Geld verlangt. Weil nur noch Hartgeld zur Verfügung gestanden habe, habe er von den beiden Frauen abgelassen und sei via Personaleingang mit den erbeuteten Fr. 20'000.00 geflüchtet. 2.6.3. Bandenmässiger Raub 2.6.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 17. Oktober 2019 in der Bank1._____ in X._____ zu einem Raubüberfall gekommen ist. Der Beschuldigte bestreitet jedoch seine Täterschaft (UA act. 4686 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 18 ff.). - 33 -