a WG schuldig gemacht zu haben, indem er am 17. Oktober 2019 zusammen mit A._____ die Bank1._____ an der QQ-Strasse […] in X._____ unter Verwendung einer Schreckschusswaffe ausgeraubt habe. A._____ habe gemäss dem gemeinsamen Tatplan mit dem Beschuldigten alleine die Bankfiliale mit einer Wollmütze, einer Sonnenbrille sowie einem Schal maskiert betreten und habe die ihm als albanischer Staatsangehöriger vom Beschuldigten verbotenerweise überlassene Schreckschusswaffe mit sich geführt. A._____ sei hinter den Schalter an die Bankmitarbeiterin O13._____ herangetreten, habe die Schreckschusswaffe aus seiner Jackentasche hervorgezogen und diese aus ca. einem Meter auf Kopfhöhe von O13.___